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Über Zuberer
In der Metropolregion Rhein-Neckar und Karlsruhe sind wir Ihr Partner in Fragen Arbeitsrecht, Gesellschaftsrecht, Erbrechts, Medizin- und SteuerrechtRechtsberatung
Arbeitsrecht
Unsere Kompetenzen im Arbeitsrecht für Unternehmen, Vorstände, Geschäftsführer, leitende Angestellte und Arbeitnehmer
Im Bereich des Arbeitsrechts unterstützen wir Sie in allen Fragen des betrieblichen Alltags, von der Einstellung bis zur Vertragsbeendigung, einschließlich Prozessvertretung.
Dies umfasst unter anderem Vertragsgestaltung, Vertragspflichten und Vertragsrechte, Direktionsrecht, betriebliche Altersversorgung, Umstrukturierungsmaßnahmen, Betriebsänderungen, Kündigungen, Kündigungsschutz, Arbeitnehmerüberlassung, betriebsverfassungsrechtliche Mitbestimmung, Betriebsvereinbarungen, Interessenausgleich und Sozialplan, Einigungsstellen und Verbandsfragen. Im Krisenmanagement Personal können wir Ihnen schnell unser praktisches Know-How zur Verfügung stellen.
Erbrecht
Unsere Kompetenzen im Erbrecht
Wir beraten Unternehmer und Privatpersonen in allen Erb- und Nachfolgeangelegenheiten sowie bei der Übertragung von Vermögen. Hierzu gehört auch die Beratung und Gestaltung von Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen.
Am Anfang steht die sorgfältige Analyse Ihrer familiären Verhältnisse sowie der Vermögens- und Unternehmensstruktur. Auf dieser Basis gestalten wir zur Umsetzung Ihrer Pläne eine effiziente und steuerlich optimierte Regelung. Hierzu gehört für uns auch die Gestaltung von Vermögensübertragungen unter Lebenden, die Abfassung Ihres Testaments bis zur Umsetzung der erbrechtlichen Verfügungen. Zur Umsetzung Ihres letzten Willens werden wir für Sie auch als Testamentsvollstrecker tätig.
Nach Eintritt eines Erbfalles unterstützen wir Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte und Interessen im Erbscheinverfahren sowie allen weiteren außergerichtlichen und gerichtlichen Streitigkeiten um den Nachlass.
Gesellschaftsrecht
Unsere Kompetenzen im Gesellschaftsrecht
Wir beraten Gesellschaften, Gesellschafter, Vorstände, Geschäftsführer und Aufsichtsräte umfassend in allen Bereichen des Handels- und Gesellschaftsrechts unter besonderer Berücksichtigung familiengeführter Unternehmensstrukturen mit langfristiger Perspektive.
Wir beraten bei Unternehmensakquisitionen und Fusionen. Von der Due Diligence, über den Unternehmenskaufvertrag bis hin zur Vertragsumsetzung und danach auftretenden rechtlichen Fragestellungen betreuen wir umfassend.
Gesellschafterstreitigkeiten, Anfechtungsklagen, Auseinandersetzungen im Nachgang von Unternehmensakquisitionen oder Auseinandersetzungen um Vorstand, Geschäftsführung und Aufsichtsrat inklusive Organhaftungsfälle gehören zu unseren klassischen Beratungsfeldern.
Geschäftsführer und Vorstände beraten wir auch in allen Fragen ihres Dienstvertrags.