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Kfz Gutachter Berlin / Carcheck wurde noch nicht kommentiert
Über Kfz Gutachter Berlin / Carcheck
Kfz Gutachter in Berlin. Unfalgutachten und Fahrzeugbewertungen rund um die Uhr. Kontaktieren Sie uns! Wir sind ein freies Sachverständigenbüro und sorgen dafür, dass Sie den Schaden an Ihrem Auto restlos ersetzt bekommen.Unsere Gutachter Leistungen
Kfz Sachverständiger Fachgebiete & Kompetenzen
In folgenden Fachbereichen können Sie uns beauftragen und vor allem vertrauen da wir immer kompetent an Ihrer Seite stehen!
- - Erstellung von KFZ Schadengutachten im Haftpflichtfall (für Geschädigte *kostenlos)
- - Erstellung von KFZ Schadengutachten im Kaskofall
- - Gebrauchtwagenbewertung nach DAT
- - Oldtimergutachten mit verschiedenen Methoden
- - Kostenvoranschlag
- - Fahrzeug Gegenüberstellung
- - Beweissicherungen / Spurensicherung
- - Motoren Gutachten
- - Technische KFZ Gutachten
- - Motorrad Gutachten und Rahmenvermessung
- - Plausibilitäts- & Kompatibilitätsüberprüfung
- - Reparaturbestätigungen
- - Betrugsermittlung
- - Lackgutachten
- - Identitätsgutachten
- - Bootsgutachten
Wozu benötige ich überhaupt noch einen Kfz- Sachverständigen?
Immer wieder wird die Frage gestellt, wozu man nach einem Verkehrsunfall einen Kfz-
Sachverständigen benötigt. Ist nicht die Werkstatt in der Lage, einen Schaden mit
Kostenvoranschlag exakt zu dokumentieren und führt nicht die verbaute Elektronik in
meinem Fahrzeug dazu, dass der Schaden fast schon automatisch ermittelt wird?
Immer häufiger verzichten Versicherer auf ein Schadengutachten und Versicherer erteilen
sogenannte Reparaturfreigaben, selbst wenn der Schaden über 5.000,00 € oder gar
10.000,00 € liegt.
All dies darf jedoch nicht davon ablenken, dass der Sachverständige in einem Schadenfall
eine ganz besondere Funktion hat, die nicht zur Disposition des schädigenden Versicherers
steht.
1. Der Kfz-Sachverständige ist Garant dafür, dass bei einem möglichen, späteren Streit
über den Unfallhergang noch eine gutachterliche Beweissicherung möglich ist.
2. Das Schadengutachten ist nicht eine bloße Schadenkalkulation, sondern beinhaltet
Angaben zum Fahrzeug, zum Schadenhergang, zum Reparaturweg und zu allen
schadenrelevanten Werten.
3. Nur das unabhängige Schadengutachten ermittelt neben den Reparaturkosten auch
merkantile Wertminderung, Wertverbesserungen, Abzüge, Wiederbeschaffungswert und
Restwert.
4. Das Gutachten ist die Grundlage der Höhe des Sachschadens insbesondere auch bei
fiktiver Abrechnung. Der Geschädigte hat hier Anspruch auf Erstattung der
erforderlichen Kosten, die letztlich nur durch ein Gutachten sachgerecht ermittelt werden
können.
5. Nach der Rechtsprechung hat der Geschädigte das uneingeschränkte Recht, einen
Sachverständigen seines Vertrauens hinzuzuziehen, um auszuschließen, dass der
Geschädigte gegenüber dem regulierungspflichtigen Versicherer Nachteile erleidet. Das
Recht auf Hinzuziehung des Sachverständigen gilt auch dann, wenn der Versicherer
ausdrücklich darauf verzichtet, dass ein Sachverständiger hinzugezogen wird. Es ist im
Zweifel nicht das Recht des Schädigers, sondern das Recht des Geschädigten, einen
unabhängigen Fachmann mit der Schadenfeststellung zu beauftragen.
6. Es gibt kaum einen Schadenfall, in dem es im Rahmen der Regulierung nicht zu
Abzügen kommt. Nur wenn zuvor ein Gutachten erstellt wurde, ist es häufig möglich,
sich gegen die Abzüge erfolgreich zur Wehr zu setzen.
7. Hochkomplexe Karosserietechnik, Fahrzeugelektronik sowie modernste Werkstoffe wie
Karbon und ultrahochfestester Stahl führen dazu, dass häufig der Umfang eines
Unfallschadens nicht erkannt werden kann. Erst der Sachverständige veranlasst die
notwendigen Untersuchungsmaßnahmen – wie beispielsweise Fehlerspeicherauslese,
Achs- oder Karosserievermessung. Schon aus Gründen der Verkehrssicherheit ist es
geboten, nach einem Verkehrsunfall ein Schadengutachten erstellen zu lassen.