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Über Rechtsanwalt Gerhard Hauk - Sozietät Völpel & Kollegen
Arbeitsrecht:Mit dem Begriff Arbeitsrecht werden sämtliche Rechte und Pflichten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern bezeichnet, die sich aus dem bestehenden Arbeitsverhältnis ergeben. Viele Ansprüche aus Rechten und Pflichten von Arbeitnehmern ergeben sich aus völlig unterschiedlichen Gesetzen (BGB, Gewerbeordnung, Kündigungsschutzgesetz, etc.) betriebliche Übung, insbesondere der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts. Aus diesen Gründen ist das Arbeitsrecht eine sehr schnelllebige Materie, die sich rasch verändert. Von sehr großer Bedeutung ist die auf den deutschen Gesetzgeber durchschlagende verbindliche Rechtsprechung des EuGH, die bereits zu zahlreichen Gesetzesänderungen geführt hat. In dieser komplizierten und sich rasch ändernden Rechtsmaterie kann nur der spezialisierte Fachanwalt kompetente Auskünfte auf dem neuesten Stand der Rechtsprechung geben. Mein arbeitsrechtlicher Tätigkeitsschwerpunkt liegt im sogenannten Individualarbeitsrecht. Im Wesentlichen befasse ich mich mit der Umstruktur