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Über LAUDON Strafverteidigung
Sie werden einer Straftat verdächtigt oder beschuldigt? Rechtsanwalt Mirko Laudon ist ausschließlich im Strafrecht tätig und übernimmt die Strafverteidigung für Sie bundesweit und in allen Instanzen.Leistungen
Allgemeines Strafrecht
Zum allgemeinen Strafrecht gehören Vergehen wie Diebstahl, Körperverletzung, Betrug, Sachbeschädigung und Verbrechen wie Raub, Brandstiftung und sog. Kapitalverbrechen (Mord und Totschlag).
Computer- und Internetstrafrecht (IT-Strafrecht)
Öffentliche Aufforderung zu Straftaten, Ausspähen von Daten, Warenbetrug und Warenkreditbetrug, Computerbetrug, Datenveränderung, Computersabotage und Verstöße gegen UrhG, KunsturhG, UWG, BDSG, TMG.
Medienstrafrecht
Pressestrafrecht (Ermittlungsverfahren gegen Journalisten, Fotografen, Herausgeber und Verleger), Verstöße gegen Landespressegesetze, Internetstrafrecht, Ordnungswidrigkeiten Telemedien und Rundfunk.
Arztstrafrecht und Medizinstrafrecht
Fahrlässige Körperverletzung oder Tötung, ärztliche Sterbehilfe, Tötung auf Verlangen, unterlassene Hilfeleistung, Abrechnungsbetrug, Untreue, Bestechlichkeit sowie Verletzung der Schweigepflicht.
Sexualstrafrecht
Sexueller Missbrauch von Kindern, Jugendlichen oder widerstandsunfähigen Personen, sexuelle Nötigung, Vergewaltigung, Verbreitung und Besitz von Kinder-/Jugendpornografie – insbesondere bei Falschbeschuldigungen wegen Sexualstraftaten.
Wirtschaftsstrafrecht
Geldwäsche, Betrug, Subventions-, Kapitalanlage- und Kreditbetrug, Untreue, Bankrott, Korruption, Bestechung und Bestechlichkeit, Vorteilsannahme und Steuerstraftaten, insbes. Steuerhinterziehung.
Selbstverständnis und Philosophie
Professionelle und seriöse Strafverteidigung erfordert heute neben der spezialisierten Beschäftigung mit den Feinheiten des Strafrechts und Strafverfahrensrechts zudem ein hohes Maß an Beharrlichkeit, Menschenkenntnis und Lebenserfahrung. Ich trete stets engagiert und unnachgiebig für die Rechte meiner Mandanten ein, entsprechend des Verteidigungsziels konsensual oder hart in der Sache, jedenfalls aber substanziell in der Argumentation. Dabei gebe ich mich nicht mit weniger zufrieden als tatsächlich im Sinne des Mandanten zu erreichen ist.