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Über Thomas
Thomas, Arbeitsrecht, Handelsvertreterrecht, Miet, u., Wohneigentumsrrecht, Betriebsverfassungsrecht, Personalvertretungsrecht, Fachanwalt, ArbeitsrechtDie Fachleute für Ihr Recht
Die Kanzlei hat ihren Sitz seit mehr als 25 Jahren am Kleinflecken eingangs der Fußgängerzone in Neumünsters Innenstadt.
Gegründet wurde sie von Rechtsanwalt und Notar Klaus Begas sowie Rechtsanwalt und Notar Hartmut Unterlehberg, der im Jahre 1991 nach seiner Wahl zum Oberbürgermeister aus der Sozietät ausschied, jetzt aber – nach zweimaliger Wiederwahl und 18 Jahren an der Spitze der Verwaltung – an seine „alte Wirkungsstätte“ zurückgekehrt ist. Im Jahre 2007 konnte zudem mit Rechtsanwalt Eberhard Thomas ein ausgewiesener und über die Stadtgrenzen hinaus bekannter Fachanwalt für das Arbeitsrecht für die Praxis gewonnen werden.
Neben dem Notariat decken die drei Rechtsanwälte alle bedeutsamen Rechtsgebiete mit fundiertem Fachwissen und reichhaltiger juristischer Erfahrung ab.
Zum Erbrecht gehören neben streitigen Auseinandersetzungen um Pflichtteilsansprüche, Vermächtnisse oder innerhalb von Erbengemeinschaften auch Strategien zur Beschränkung der Erbenhaftung sowie natürlich vorsorgende Maßnahmen wie die Gestaltung von Testamenten, Erbverträgen, Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen, schließlich Regelungen im Bereich der „vorweggenommenen Erbfolge“.
Auch im Bereich des Familienrechtes wird kompetent und engagiert vertreten, sei es im Scheidungsverfahren, im Streit über Ehegatten- und Kindesunterhalt, das Sorge- und Umgangsrecht sowie den Zugewinnausgleich (Güterrecht) oder bei der Gestaltung von Eheverträgen und Scheidungsfolgenvereinbarungen.
Ein weiteres Spezialgebiet der Kanzlei ist das Arbeitsrecht. Mit langjähriger Berufserfahrung werden nicht nur Arbeitnehmer und Arbeitgeber aus dem Bereich der Privatwirtschaft und dem öffentlichen Dienst sondern auch Betriebsräte und Personalräte in außergerichtlichen und gerichtlichen Verhandlungen und Verfahren beraten und vertreten. Zu den vielfältigen Themen im Arbeitsrecht gehören etwa Fragen im Zusammenhang mit der Gestaltung und dem Abschluss von Arbeitsverträgen, Befristung von Arbeitsverhältnissen, Arbeitszeit, Überstunden, Urlaub, Versetzung, Abmahnung, Zeugnis, Kündigung, Kündigungsschutz oder Abfindung.
Darüber hinaus ist das Thema Handelsvertreterrecht ein weiterer Schwerpunkt der Kanzlei. Hier bei geht es insbesondere um die Durchsetzung von Provisionsansprüchen oder Ausgleichsansprüchen der selbständigen Handelsvertreter bei Beendigung des Vertragsverhältnisses.
Ein weiteres spezielles Rechtsgebiet, das behandelt wird, ist das Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht, gleich, ob es um Auseinandersetzungen zwischen Vermietern und Mietern oder um Streitigkeiten zwischen Wohnungseigentümern untereinander oder Wohnungseigentümern und Dritten geht.
Für jeden Mandanten und je den Fall nehmen sich die Spezialisten unserer Kanzlei ausreichend Zeit, um kompetent zu beraten und Probleme einer außergerichtlichen oder – wenn nötig – gerichtlichen Lösung zuzuführen. Unterstützt werden sie von hervorragend ausgebildeten und engagierten Mitarbeiterinnen, die während der Bürozeiten montags bis freitags jeweils von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr erreichbar sind. Besprechungstermine finden nach Vereinbarung, gemäß individueller Absprache auch außerhalb der Bürozeiten und falls erforderlich außerhalb der Büroräume statt.